Studiengänge

Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Haftung oder Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig und richtig sind.

Numerus clausus (NC) und Wartezeiten für die Studiengänge

Erläuterungen zu den NCs und Wartezeiten

Die angegebenen Grenzwerte bezeichnen immer den Notendurchschnitt bzw. die Wartezeit, die der letzte Student, der aufgenommen wurde, vorweisen konnte.

Ein Beispiel:

Universität Pumpernickel

nach Note: 1,4 DN (2 WZ)
nach Wartezeit: 10 WZ (3,1 DN)
Plätze / Bewerber: 65 / 3.439

  • Nach Note: Zugelassen wurden Bewerber, die mindestens die Abidurchschnittsnote (DN) 1,4 hatten. Haben nun mehrere Bewerber die gleiche Abiturdurchschnittsnote, wird bei der Vergabe des letzten Platzes zusätzlich noch auf das Kriterium Wartezeit zurückgegriffen. Bei zwei ranggleichen Bewerbern um den letzten Platz mit jeweils Durchschnittsnote 1,4 ''gewinnt'' also derjenige, der die längere Wartezeit hat.
  • Nach Wartezeit: Zugelassen wurden Bewerber, die mindestens 10 Halbjahre Wartezeit (WZ) hatten. Bei Bewerbern mit der gleichen Wartezeit wird dann wiederum auf die Durchschnittsnote geschaut.
  • Plätze / Bewerber: Falls die Hochschule dazu Zahlen veröffentlicht, findet ihr hier, wie viele Plätze sie vergeben hat und wie viele Jugendliche sich darauf beworben haben.