Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Der Studiengang, den ihr gewählt habt, hat mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze zur Verfügung stehen?

In diesem Fall wird ein „örtliches“ Auswahlverfahren durchgeführt. Das bedeutet: Es gibt einen festen Bewerbungsschluss und die Bewerberinnen und Bewerber werden dann nach einem vorher festgelegten Verfahren ermittelt. Diese Verfahren können stark voneinander abweichen. Häufig werden die Plätze nach der Abiturnote und nach der Wartezeit vergeben.


Beispiele für 'örtliche Auswahlverfahren'

Ein Beispiel Ruhr-Universität in Bochum (Nordrhein-Westfalen):

Ein Studiengang hat 100 Studienplätze und 200 Bewerber, die sich fristgerecht beworben haben.

20 % der Studienplätze für die Abiturientenbesten
20 % der Studienplätze nach Wartezeit
60 % der Studienplätze nach eigenem Auswahlverfahren.

In der Abiturientenbestenquote werden zunächst alle BewerberInnen nach dem Notendurchschnitt ihres Abiturzeugnisses in eine Rangfolge gebracht. In unserem Beispiel wird die Note, die der zwanigste Bewerber hatte als Abiturbestenquote veröffentlicht.

In der Wartezeit-Quote werden im nächsten Schritt alle BewerberInnen neu sortiert. Diesmal nach ihrer Wartezeit. Jedes halbe Jahr, in dem jemand nach dem Erwerb der Hochschulreife nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, zählt als Wartezeit. In unserem Beispiel wird wiederum der Zwanzigste als letzter genommen und seine Wartezeit markiert die Auswahlgrenze. Sollte es mehrere Bewerber in dem Grenzbereich geben, wird als zusätzliches Auswahlkriterium dann manchmal noch die Abiturdurchschnittsnote hinzugenommen. Es kann auch sein, dass bei Punktgleichheit gelost wird.

In der AdH-Quote (Auswahl der Hochschule) werden die übrigen BewerberInnen wiederum nach Abiturdurchschnitt sortiert. Die Note des sechzigsten Bewerber bildet den Grenzwert. Auch hier kann als weiteres Kriterium die Wartezeit nachrangig hinzugezogen werden.
Hier die Ergebnisse der Ruhruni Bochum!

Weitere Beispiele:
Universität Münster
Universität München

Auswahl nach Durchschnittnote im Abitur (Orts - NC)

Solltet ihr eine Ablehnung bekommen, könnt ihr auf dem Ablehnungsbescheid die Auswahlgrenzen und eure Grenzränge nachlesen. Eine Übersicht der Ergebnisse früherer Auswahlverfahren nach Orten sortiert, findet ihr hier.

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Einige Besonderheiten in einzelnen Bundesländern, die uns aufgefallen sind:

NC in Niedersachsen - Besonderheiten

Seit 2006/07 können niedersächsische Hochschulen in örtlich zulassungsbeschränkten Fächern vermehrt die Studierenden nach eigenen Kriterien auswählen.

75 - 90% in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren
10 - 25% nach Wartezeit.

Im Auswahlverfahren können sich die Hochschulen nach zwei Hauptkriterien ihre Studierenden aussuchen:
- nach Durchschnittsnote des Abis oder
- nach Durchschnittsnote in Verbindung weiterer Kriterien (z.B. Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten, Motivationsschreiben, Auswahlgespräche und anderes)


NC in Nordrhein-Westfalen - Besonderheiten

Vorabquote von 2% für minderjährige Studienbewerber die zum Semesterbeginn noch unter 18 Jahren alt sind und am Wohnort bzw. wohnortnah studieren möchten. In der Vergabeverordnung für Studienzulassung des Landes NRW findet ihr § 23 Abs. 2 die zugehörige Rechtsvorschrift.

NC in Schleswig-Holstein - Besonderheiten

Als einziges Bundesland erkennt Schleswig-Holstein Studienzeiten, die im Ausland erbracht werden, nicht als Wartzeit an. Ausnahme sind die über Hochsulstart.de vergebenen Studienplätze Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie.