Studienplatzabsage - was nun?

Es kommt leider immer wieder vor: Es flattert eine Absage für eine Studienplatzbewerbung ins Haus und aus ist es mit dem Studienwunsch. Leider passiert dies öfter als man denkt, und es ist kein Grund in Panik zu fallen.

1. Chance: Das Nachrückverfahren

Wer sich bei mehreren Hochschulen beworben hat, kann vielleicht doch noch mit einer Zusage rechnen, auch wenn sie nicht unbedingt von der Wunschuni kommt. Andererseits hat man möglicherweise noch eine Chance, über das sogenannte Nachrückverfahren hineinzukommen. Auf dem Ablehnungsbescheid wird die Auswahlgrenze mitgeteilt (das heißt: Der wievielte Bewerber aus der Rangfolge noch genommen wurde) und gleichzeitig wird deine Position in dem Ranking mitgeteilt. Liegst du dicht an der Auswahlgrenze kannst du dir noch Hoffnung darauf machen, in einem der Nachrückverfahren ausgewählt zu werden (siehe Abschnitt über Auswahlverfahren).

2. Chance: Das Losverfahren

Sollte die oben genannte Möglichkeit nicht gelingen, empfiehlt sich die Teilnahme am Losverfahren.

3. Chance: Zulassungsfreie Studiengänge

Nun solltest du noch überprüfen, ob dein Studiengang an irgendeiner Hochschule zulassungsfrei ist.
Auf der Website von studieren.de findet ihr ebenfalls zulasslungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge (einschließlich privater Hochschulen).

Beispielsweise hat die Technische Universität Cottbus im Wintersemester 2015/16 für einige wenige ihrer Studiengänge ein Auswahlverfahren durchgeführt. ''Freie Einschreibung'' bedeutet, dass jeder, der sich bis kurz vor Studienbeginn (häufig bis Ende September (Uni) (Wintersemester) noch gemeldet hatte, angenommen wurde!

Die Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen bietet eine Suchmaschine für zulassungsfreie Studiengänge an niedersächischen Hochschulen an, für die eine Einschreibung noch möglich ist. Dabei handelt es sich überwiegend um technische Studiengänge.

Eine hervorragende Suchmöglichkeit bietet die Suchmaschine der Hochschulrektorenkonferenz (www.HRK.de) www.freie-studienplaetze.de . Hier findet ihr ab 1. August eines Jahres die Studienplätze, die noch frei sind.

4. Chance: Studium im Ausland

Eine weitere Möglichkeit: Der Weg ins Ausland. In den Niederlanden zum Beispiel gibt es eine Reihe von Studiengängen, für die ihr euch noch bis Ende August anmelden könnt. Weitere Infos unter www.studieren-in-holland.de.

Wer sich über das Studium in anderen Ländern Europas und weltweit informieren möchte, kann dies auf www.readystudygo.de tun.

Übrigens: Ein Studium im Ausland zählt in Deutschland als Wartezeit!

5. Chance: Wartezeit

Sollte keine dieser Möglichkeiten dich zu einem Studienplatz führen, bliebt dir vermutlich nichts anderes übrig, als die Zeit bis zum nächsten Sommer- bzw. Wintersemester zu überbrücken. Manche jobben in dieser Zeit, um sich Geld für das Studium zu verdienen. Andere besorgen sich noch kurzfristig eine Stelle im Rahmen des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres (siehe Überbrückungsmöglichkeiten) oder gehen noch ins Ausland, um ein Praktikum zu absolvieren, um zu Reisen oder ein Aupair-Jahr zu machen. Hier findest du gute Übersicht über eine Vielzahl sinnvoller Überbrückungsmöglichkeiten: www.derberufsberater.de

Beachtet dabei, dass bei einer Ablehnung der Studienbewerbung euer Kindergeld bis zu sechs Monaten weitergezahlt wird (allerdings nicht, wenn ihr nebenher einen Job habt und dabei eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet). Dazu müsst ihr lediglich eine Kopie der Ablehnung an die Familienkasse schicken.

Studienberatung

Um nicht unnötig Zeit zu verlieren und um eine erfolgversprechende Strategie aufzubauen, kann eine individuelle Studienberatung sinnvoll sein. Hier findet ihr eine solche Studienberatung mit erfahrenen Beratern: www.edu-institut.de