Spätestens kurz vor dem Abitur stellt sich eigentlich jeder, der studieren möchte, die Frage: Werde ich mit meinem Notendurchschnitt einen Studienplatz bekommen?
Kein Wunder! Denn viele begehrte Studienfächer sind zulassungsbeschränkt. Und um den Numerus Clausus NC kursieren die wildesten Gerüchte und Halbwahrheiten. Meistens werde irgendwelche Daten in den Raum geworfen, ob die nun richtig oder falsch sind, weiß kaum jemand. Zudem gibt es eine Reihe unrichtiger Annahmen, wie etwa die, dass durch jedes Wartesemester der Notendurchschnitt um 0,1 besser wird.
Wer sich um einen Studienplatz bewerben möchte, muss einige Formalitäten beachten. Auf unserer Seite www.bewerbung-studium.de informieren wir ausführlich über die unterschiedlichen Verfahren.
In der Regel könnt ihr euch für einen Studienplatz in Deutschland im Zeitraum Anfang/Mitte Mai bis zum 15. Juli des Jahres um einen Studienplatz für das Wintersemester bewerben. Wenn du zum Sommersemester starten möchtest, ist der Bewerbungsschluss der 15. Januar des Jahres. Aber schon hier gilt: Vorsicht! Bei einigen Studiengängen können durchaus andere Fristen gelten. Einige Hochschulen, vor allem nicht-staatliche, wie zum Beispiel die Katholische Fachhochschule NRW, haben frühere Bewerbungsfristen.
Wer unmittelbar nach dem Abitur, das ja oftmals Ende Juni, Anfang Juli abgeschlossen wird, studieren möchte, kann sich erst dann bewerben, wenn das Zeugnis auch tatsächlich vorliegt. Da bleiben oft nur einige Tage, um die Online-Bewerbung auszufüllen und abzuschicken. Es spielt dabei keine Rolle, ob man sich früh und spät bewirbt. Bis zum Stichtag werden die Bewerbungen an den Hochschulen zunächst nur gesammelt.
Tipp: Checke spätestens ein halbes Jahr vor deinem geplanten Studienbeginn die Bewerbungsfristen deiner Wunschhochschulen. Die wichtigsten Termine für eine Bewerbung im In-und Ausland haben wir auf der Seite www.bewerbungsfrist-studium.de für euch zusammen gestellt.
Normalerweise müsst du dich online bewerben. Dass heißt, du gehst quasi virtuell in das Sekretariat der Hochschule, nimmst dir dort das Anmeldeformular aus dem ''Regal'', füllst es vollständig aus, druckst es aus und schickst den unterschriebenen Ausdruck - oft mit einer beglaubigten Kopie deines Abiturzeugnisses - fristgerecht an die Hochschule. - Normalerweise! Denn auch hier unterscheiden sich die Hochschulen voneinander: Einige verzichten auf die Übersendung des Zeugnisses. Andere wiederum verlangen zusätzliche Informationen. Du solltest dich daher vorab unbedingt informieren, was genau gefordert ist.
Bei den meisten Studiengängen reicht es aus, wenn ihr euer Abitur nachweist mit der entsprechenden Durchschnittsnote. Aber für einige Studiengänge, vor allem solche, die eine besondere Begabung/Eignung verlangen, musst du unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen.
Beispiele hierfür sind:
Sport: Hier benötigst du fast überall eine Sportaufnahmeprüfung.
Kunst: Hier wird anhand von Arbeitsproben (oder eher einer ganzen Mappe) deine besondere Begabung überprüft. Mehr dazu unter www.design-studieren.de
Musik: Hier werden Musikaufnahmeprüfungen verlangt.
Weitere Beispiele: einige Architekturstudiengänge, Design, Journalismus...
Die meisten Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) verlangen den Nachweis praktischer Erfahrungen. Die Vorpraktika müssen oft vor Beginn des Studiums erbracht werden. Was genau im Praktikum gemacht werden muss, regelt die Praktikumsordnung, die man auf den Websites der Hochschulen finden kann. Die Dauer eines Vorpraktikums kann von wenigen Wochen bis zu einem Jahr gehen. Unbedingt vorab erkundigen und für die Zeit nach dem Abi mit einplanen! An Universitäten werden solche praktik nur ganz selten mal verlangt odre können während des Studiums gemacht werden, wie zum Beispiel das Pflegepraktikum im Fach Humanmedizin.
Eigentlich kann man sagen: Jedes Bundesland regelt das Auswahlverfahren im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst. Hinzu kommen mittlerweile auch noch uniinterne Regelungen, die einen Vergleich oft erschweren. Wenn du dich für einen Studiengang in mehreren Bundesländern bewerben willst, musst du mit unterschiedlichen Verfahren rechnen. Es kommt nicht selten vor, dass an einer Hochschule ein bestimmter Studiengang einen hohen NC hat, während er an einer anderen Uni zulassungsfrei ist.
NC ist nicht gleich NC. Es kommt darauf an, wann welches Verfahren durchgeführt wird. Um einen NC einschätzen zu können, muss man unbedingt darauf achten, in welchem Verfahren dieser Numerus Clausus ermittelt und veröffentlicht wird. Dazu muss man wissen, wie die Verfahren ablaufen.
An den meisten staatlichen Hochschulen endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 15. Juli des Jahres (Sommersemester = 15. Januar des Jahres). Unmittelbar nach dem Bewerbungsschluß sortieren die Hochschulen alle Bewerber zunächst nach der Abiturdurchschnittsnote und in einem weiteren Durchgang nach Wartezeit (in Halbjahren). An manchen Hochschulen werden 80% der Studienplätze an die notenbesten Bewerber vergeben und weitere 20% der Plätze an diejenigen, die die längste Wartezeit haben. Die ''Auserwählten'' werden schriftlich darüber informiert, dass sie einen Platz bekommen können und gleichzeitig wird ihnen mitgeteilt, bis wann sie sich an der Hochschule einschreiben müssen. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Absage, aber gleichzeitig auch mitgeteilt, wo sie in der Rangfolge gestanden haben. Diesen Durchgang nennt man ''HAUPTVERFAHREN''. Manche Hochschulen veröffentlichen auf ihren Websites lediglich diesen Wert. Aber was passiert dann?
Die Hochschulen warten ab, ob sich die ''Ausgewählten'' tatsächlich an der Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Aber dann passiert folgendes: Jemand mit einem sehr guten Notendurchschnitt hat sich vielleicht aus Sorge, keinen Platz zu erhalten, bei mehreren Hochschulen gleichzeitig beworben. Derjenige wird vermutlich mehrere Zusagen erhalten und kann sich aussuchen, wo er sich letztendlich einschreiben wird. Wenn er sich dann irgendwo einschreibt, werden folglich an allen anderen Hochschulen, für die er auch eine Zusage erhalten hat Plätze wieder frei. Die Hochschulen warten bestimmte Fristen ab. Ist ein Bewerber, dem ein Platz zugesagt wurde, bis zu einer bestimmten Frist nicht erschienen, wird dieser Platz an einen ''Nachrücker'' vergeben. Das bedeutet: Jemand der zunächst eine Absage erhalten hat, kann nun mit einer Zusage rechnen.
Alle Bewerber bekommen ihren Rangplatz bei dem jeweiligen Auswahlverfahren mitgeteilt.
Manche Hochschulen, beispielsweise die Hochschule Osnabrück, veröffentlicht lediglich die Ergebnisse des Hauptverfahrens. Andere hingegen das Ergebnis nach Verfahrensabschluss. Manche wiederum beide (Hauptverfahren und letztes Nachrückverfahren), wie zum Beispiel die Uni Münster.
Übrigens: Sollten zum Ende des Verfahrens noch Studienplätze unbesetzt bleiben, muss die Hochschule ein Losverfahren durchführen. Mehr dazu hier: www.bewerbung-studium.de
Wer sich für die regionale Verteilung von NC-Werten interessiert, sollte sich die Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) näher ansehen: Der Numerus-Clausus-Check 2019/20