Aktuelles: Der Niederländische Hochschultag kommt zurück! Ab dem 12. November findet Ihr jeden Tag einen neuen Vortrag zum Studieren in den Niederlanden und generellen Themen. Weitere Informationen gibt es unter www.niederlaendischer-hochschultag.de



Auswahlgrenzen (Numerus Clausus)...

... oder: Wie gut muss mein Abidurchschnitt sein?

Im Wintersemester 2019/20 waren 40,7 Prozent der Studiengänge an staatlichen Hochschulen in Deutschland zulassungsbeschränkt. Das heißt, es gab mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze. Etwa 30 Prozent der zulassungsbeschränkten Plätze gab es an Universitäten, 44,5 Prozent an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen).

Wieso gibt es eigentlich Zulassungsbeschränkungen (NC)?

Wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber für einen Studiengang erwartet werden, als Studienplätze vorhanden sind, müssen staatliche Hochschulen Auswahlverfahren durchführen. Diese Auswahlverfahren sind per Gesetz in jedem Bundesland verbindlich festgelegt. Für viele Studiengänge müssen sich Bewerberinnen und Bewerber direkt an der Hochschule fristgerecht bewerben. Mittlerweile gibt es aber eine Reihe von Studiengängen für die man sich bei einer zentralen Vergabestelle in Dortmund, der Stiftung für Hochschulzulassung, bewerben muss. Weitere Infos dazu später.

Der NC

Bei der Ermittlung des Numerus Clausus kommt der Abiturdurchschnittsnote eine zentrale Bedeutung zu. Das Auswahlverfahren ist denkbar einfach. Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Abiturdurchschnittsnote in eine Rangfolge gebracht. An oberster Stelle stehen diejenigen mit den besten Noten, am anderen Ende die mit den schlechteren Noten. Die Zahl der Studienplätze, die über dieses Verfahren vergeben werden, sind streng geregelt. Nun zählt man so viele Bewerber ab, bis die vorher festgelegt Zahl an Plätzen erreicht ist. Die Note, die der oder die letzte dann hatte, wird als Numerus Clausus (NC) veröffentlicht. Weiter Studienplätze werden dann noch über die Wartezeit vergeben. Auch hier wird unter den Bewerbern eine Rangfolge nach der Dauer der Wartezeit aufgestellt und bis zum letzten verfügbaren Platz vergeben. 

Die zentrale Vergabe von Studienplätzen - Hochschulstart

Um das Bewerbungsverfahren bundeseinheitlich besser koordinieren zu können, wurde vor einigen Jahren die Stiftung für Hochschulzulassung mit Sitz in Dortmund gegründet. Hochschulen können diese nun damit beauftragen, für sie das Auswahlverfahren durchzuführen. Seit Jahren werden so bereits alle medizinisch-pharmazeutischen Studienplätze an staatlichen Universitäten durch die Stiftung vergeben. Angestrebt wird, dass irgendwann alle zulassungsbeschränkten Studienplätze in Deutschland über diese Stiftung vergeben werden. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.


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Die Website www.auswahlgrenzen.de ermöglicht es, die aktuellen Auswahlgrenzen / Numerus Clausus (NC) einzelner Unis und Fachhochschulen einfach zu finden. Damit erspart ihr euch die mühsame Suche auf den einzelnen Hochschulwebsites. Der besondere Vorteil gegenüber anderen Websites: Wir haben direkt auf die NC-Infos der Universitäten und Fachhochschulen verlinkt! Somit habt ihr die originalen Quellen.


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