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Wenn die Wartezeit in diesem Jahr bei vier Halbjahren liegt, kann ich dann davon ausgehen, dass ich in zwei Jahren einen Studienplatz bekommen werde?

Nein, denn die Auswahlgrenzen werden jedes Mal neu ermittelt und sind abhängig von der Bewerberzahl und den vorhandenen Studienplätzen. Die veröffentlichten Auswahlgrenzen gelten nur für das bereits abgeschlossene Verfahren und können sich von Semester zu Semester ändern. Gelegentlich werden sogar die Auswahlverfahren selbst neu geregelt, wie zum Beispiel im Wintersemester 2009/2010, wo in Nordrhein-Westfalen die Quoten geändert wurden und statt bisher 40% nur noch 20% über die Wartzeitquote zugelassen werden konnten.



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