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Zählt ein Auslandsstudium trotzdem als Wartezeit, obwohl ich ja eigentlich studiere?

Ja. Die Regel heißt: Wartezeit wird nicht angerechnet, so lange man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Ein Auslandsstudium zählt somit als Wartezeit. Aber Vorsicht: Wer BAföG bezieht kann nicht ohne weiteres seinen Studiengang wechseln. Sofern man für das Auslandsstudium BAföG bezieht, wird dies auf die Gesamtzeit angerechnet!



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