Zählt ein Auslandsstudium trotzdem als Wartezeit, obwohl ich ja eigentlich studiere?

Ja. Die Regel heißt: Wartezeit wird nicht angerechnet, so lange man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Ein Auslandsstudium zählt somit als Wartezeit. Allerdings: In Schleswig-Holstein gilt diese Regel nicht. Dort wird ein Auslandsstudium nicht als Wartezeit angerechnet. Dies gilt wiederum nicht für medizinische Studiengänge und Pharmazie, die ausschließlich über www.hochschulstart.de vergeben werden!

Und noch ein Hinweis: Wer BAföG bezieht kann nicht ohne weiteres seinen Studiengang wechseln. Sofern man für das Auslandsstudium BAföG bezieht, wird dies auf die Gesamtzeit angerechnet!