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Allgemeines zu Auswahlgrenzen

Irgendwann während der Schulzeit stellt sich jeder angehenden Abiturient die Frage: Werde ich mit meinem Notendurchschnitt einen Studienplatz bekommen? Kein Wunder! Machen doch jedes Jahr die wildesten Gerüchte um die NC die Runde und füllen seitenweise die Chats einschlägiger Internetseiten.
Meist werden irgendwelche Werte in den Raum geworfen, ob richtig oder falsch weiß kaum jemand. Zudem gibt es reihenweise falsche Annahmen, wie etwa die, dass durch jedes Wartesemester der Notendurchschnitt um 0,1 besser würde. Wie jedes Missverständnis hat auch diese Behauptung irgendwo einen wahren Kern (siehe Auswahlkriterien der Uni Freiburg im Fach Medizin). Ansonsten aber empfehlen wir euch: Ruhe bewahren und erst Mal die Fakten checken. Oft besteht dann doch kein Grund zur Panik.

Wer sich um einen Studienplatz bewerben möchte, muss einige Formalitäten beachten:


1. Bewerbungsfristen

In der Regel könnt ihr euch im Zeitraum Anfang/Mitte Mai bis zum 15. Juli des Jahres um einen Studienplatz für das Wintersemester bewerben. Aber schon hier gilt: Vorsicht! Bei einigen Studiengängen (wie z. B. Medizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung) müssen sich so genannte ''Altabiturienten'' bereits bis zum 30. Juni des Jahres beworben haben. Die Stiftung für Hochschulzulassung oder Hochschule will den Bewerberansturm dadurch etwas abfedern. Andere Hochschulen, vor allem nicht-staatliche (wie z. B. die Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen) haben die Bewerbungsfrist noch weiter nach vorne gesetzt. Daher achtet im Vorfeld darauf: Wann muss ich mich wo bewerben? Die Bewerbungsfristen findet ihr normalerweise auf den Websites der Hochschulen unter dem Stichwort ''Termine''.


2. Bewerbungsarten

Normalerweise müsst ihr euch online bewerben. Dass heißt, ihr geht quasi virtuell in das Sekretariat der Hochschule, nehmt euch dort das Anmeldeformular aus dem ''Regal'', füllt es vollständig aus, druckt es aus und schickt den unterschriebenen Ausdruck mit einer beglaubigten Kopie eures Zeugnisses fristgerecht an die Hochschule. - Normalerweise! Denn auch hier unterscheiden sich die Hochschulen vorneinander: Einige verzichten mittlerweise auf die Übersendung eures Zeugnisses. Andere wiederum verlangen zusätzliche Informationen. Ihr solltet euch daher vorab unbedingt informieren, was genau gefordert ist.


3. Zusätzliche Anforderungen

Bei den meisten Studiengängen reicht es aus, wenn ihr euer Abitur nachweist mit der entsprechenden Durchschnittsnote. Aber für einige Studiengänge, vor allem solche, die eine besondere Begabung verlangen, müsst ihr unter Umständen zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Beispiele hierfür sind:
Sport: Hier benötigt ihr eine Sportaufnahmeprüfung. Mehr dazu findet ihr unter Sportaufnahmeprüfung bei www.derberufsberater.de
Kunst: Hier wird anhand von Arbeitsproben (oder eher einer ganzen Mappe) eure Begabung überprüft. Mehr dazu unter www.design-studieren.de
Musik: Hier werden Musikaufnahmeprüfungen verlangt.
Weitere Beispiele: einige Architekturstudiengänge, Design, Journalismus...

4. Unterschiedliche Auswahlverfahren
Zu guter Letzt: Die Verfahren selbst. Eigentlich kann man sagen: Jedes Bundesland regelt das im Rahmen seiner Hochschulautonomie selbst. Hinzu kommen mittlerweile auch noch uniinterne Regelungen, die einen Vergleich oft erschweren. Wenn ihr euch also für einen Studiengang in mehreren Bundesländern bewerben wollt, müsst ihr mit unterschiedlichen Verfahren rechnen. Es kommt nicht selten vor, dass an einer Hochschule ein bestimmter Studiengang einen hohen NC hat, während er an einer anderen Uni zulassungsfrei ist.

Wir halten also fest:
Nur, wer sich vorab gut informiert und sich mit den Auswahlregeln der Hochschulen beschäftigt , kann seiner Bewerbung relativ beruhigt entgegen sehen.


Ein Video der Uni Münster zeigt, wie die Einschreibung und Bewerbung dort funktioniert!



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